Via Ferraty na driekyňskej skale
Ab 17.11.2022 sind die Klettersteige aus Sicherheitsgründen vorübergehend geschlossen.
Wiedereröffnung im Frühjahr 2023.
Klettersteig „Pamir“, Schwierigkeit C, nur im Aufstieg. Länge ca. 30 m¨
Klettersteig „Abstieg“, Schwierigkeit A, nur bergab. Länge ca. 7 m.
Vor dem Betreten des Klettersteiges müssen Sie sich mit der Betriebsordnung vertraut machen!!!
Wenden Sie sich an den UIMLA-Bergführer: +421 905 487 060, www.tvojsprievodca
Klettersteigset-Verleih: Infocentrum Slovenská Ľupča, Námestie SNP 12, +421 903 162 908, www.geoparkbb.sk
Besuchs- und Betriebsordnung für den Klettersteig auf der Driekyňská skala.
§1 Einleitende Bestimmungen
Eigentümer des Klettersteigs auf der Driekyňská skala ist die Gemeinde Slovenská Ľupča.
Besuchs- und Betriebsordnungen dienen vor allem der Unfallverhütung. Er ist prominent auf der Website MTBguides.org platziert, zu der Klettersteigbesucher über einen auf den Infotafeln angebrachten QR-Code navigiert werden. Die Betriebs- und Besuchsordnung ist auch im Informationszentrum der Gemeinde erhältlich.
Ein Verstoß gegen die Betriebsordnung kann zum Verweis des Besuchers vom Klettersteig führen.
Das Begehen von Klettersteigen ist auf eigene Gefahr möglich. Für Personenschäden durch Verstöße gegen Betriebsvorschriften, falsche Sicherungstechnik, Klettern oder Manipulieren eines Klettersteigsets, mangelhafte Ausrüstung, Fahrlässigkeit, Respektlosigkeit gegenüber anderen Kletterern etc. sowie für Sachschäden Für Sachen, die außerhalb der ausgewiesenen Bereiche gelagert werden, übernimmt der Besitzer und Verwalter des Klettersteigs keine Verantwortung.
Beim Begehen von Klettersteigen ist der Besucher verpflichtet, auf die Anwesenheit von Kletterern, die klassische Kletterrouten erklimmen, Rücksicht zu nehmen und ihnen im Falle einer drohenden Kollision Vorrang einzuräumen.
Auf Klettersteigen besteht Absturzgefahr und Steinschlaggefahr mit den Folgen von schweren Verletzungen bis hin zum Tod.
Die Bewegung auf Klettersteigen ist für erfahrene Kletterer bestimmt, die mit einem zertifizierten Klettersteig-Basisset ausgestattet sind: Sitzklettergurt (oder Ganzkörper), Höhensicherungsgerät, Kletterhelm. Für schwierige Klettersteige ab Schwierigkeitsgrad E empfehlen wir, die Grundausstattung mit einer erweiterten Klettersteigausrüstung zu ergänzen: Sicherheitsgurt und Brustgurt. Wir empfehlen außerdem die Verwendung von Handschuhen und festen Wanderschuhen.
Anfänger und unerfahrene Kletterer können Klettersteige nur mit einer autorisierten Person, wie einem UIAGM-Bergführer und einem UIMLA-Bergführer, oder mit einem erfahrenen Kletterer besteigen.
Die UIAGM-Bergführer und UIMLA-Bergführer halten sich bei der Erbringung von Dienstleistungen an die von ihrer Statusorganisation herausgegebenen Standards. Der UIAGM-Bergführer und der UIMLA-Bergführer sind während der Leistungserbringung für die Begleitpersonen verantwortlich. Bevollmächtigte Personen haben eine Haftpflichtversicherung für dem Auftraggeber zugefügte Schäden abgeschlossen.
Alle Klettersteigbesucher müssen vor dem Betreten der Klettersteige eine Bergversicherung abschließen.
§2 Pflichten der Besucher
Der Klettersteigbesucher ist verpflichtet, die Betriebsordnung sorgfältig zu lesen und bei seinem ersten Besuch zur Kenntnis zu nehmen. Der Besucher ist verpflichtet, sich daran zu halten. Die Betriebsordnung ist auch für nicht kletternde Klettersteigbesucher (Touristen, Kinder, mitreisende Kinder etc.)
Besucher von Klettersteigen sind verpflichtet, die Regeln der sicheren Fortbewegung auf Klettersteigen zu beachten, die Bestandteil der Betriebsordnung (§4) sind.
Der Klettersteigbesucher ist verpflichtet, Mängel, die seine Sicherheit und Gesundheit oder die Sicherheit und Gesundheit anderer Klettersteigbesucher gefährden könnten, dem Klettersteigbesitzer unverzüglich anzuzeigen und nach besten Kräften an deren Beseitigung mitzuwirken.
Besucher des Klettersteigs sind verpflichtet, bei Diebstahl oder Vandalismus (Stahlteile des Klettersteigs, Bretter, Sportgeräte, Wertsachen etc.) Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Der Klettersteigbesucher ist für den guten Zustand seiner Ausrüstung verantwortlich. Beim Klettern darf nur für diesen Sport vorgesehenes Equipment (mit UIAA, CE-Kennzeichnung) verwendet und professionell gehandhabt werden.
Beim Begehen von Klettersteigen sind die Besucher verpflichtet, sich so zu verhalten, dass keine unnötigen Schäden an unbelebten Teilen der Natur, Schäden oder Absterben von Pflanzen und Tieren oder Schäden und Zerstörungen ihrer Umwelt, einschließlich ihrer Verschmutzung und Störung, entstehen Ruhe und Frieden.
Das Begehen von Klettersteigen ohne Sicherung und außerhalb der durch das Sicherungsseil definierten Route ist verboten.
Bei Sturm oder Sturmgefahr ist das Betreten des Klettersteiges strengstens untersagt. Die Sicherungskette wirkt wie ein Blitzableiter!
Kindern unter 15 Jahren ist der Zutritt ohne Begleitung und ständige Aufsicht eines Erwachsenen oder unter Anleitung eines für sie verantwortlichen, erfahrenen Betreuers nicht gestattet.
Es ist verboten, die Klettersteige mit Eispickeln zu besteigen, ebenso ist es verboten, die technischen Sicherungseinrichtungen der Klettersteige mit Katzen zu besteigen.
Das Betreten und Bewegen von Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, betäubenden und psychotropen Substanzen stehen, ist auf Klettersteigen verboten, ebenso ist der Konsum von Alkohol in Bereichen, die für den Sport bestimmt sind, verboten.
Das Betreten der technischen Sicherungseinrichtungen des Klettersteiges mit Hunden ist verboten. Im Klettersteigbereich dürfen Besucher Hunde nur an der Leine und mit Maulkorb führen.
Das Befahren des Klettersteiggeländes mit Kraftfahrzeugen ist verboten, mit Ausnahme der Fahrzeuge der Bergrettung, der Polizei oder der Feuerwehr in Ausübung ihres Berufes.
Armee, Polizei, Feuerwehr, Bergrettung sind verpflichtet, den Verwalter über ihre Klettersteigübungen zu informieren. Die Übungen müssen außerhalb der verkehrsreichen Zeiten stattfinden. Bei Übungen darf die Klettersteigausrüstung nicht beschädigt werden. Besucher dürfen bei Übungen nicht gefährdet werden.
Die Durchführung von Breitensportveranstaltungen und organisierten Veranstaltungen bedarf der gesonderten Zustimmung des Klettersteigbesitzers.
Während der saisonalen Schließung ist der Zugang zu Klettersteigen strengstens untersagt.
Klettersteige sind nur tagsüber begehbar, also von einer Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang.
Im Klettersteigbereich ist es verboten, außerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu zelten, Feuer zu machen.
§3 Rechte und Pflichten des Administrators
Der Klettersteigbesitzer haftet nicht für Verletzungen und Schäden, die durch Risikofaktoren verursacht werden, die für die Bewegung auf Klettersteigen charakteristisch sind.
Der Besitzer oder von ihm Bevollmächtigte sind berechtigt, Personen, die gegen die Ordnung verstoßen, sich nicht an die Grundsätze halten und andere Besucher gefährden oder Personen, die die Klettersteiganlagen beschädigen, vom Klettersteiggelände zu verweisen.
Der Besitzer ist verpflichtet, für regelmäßige fachmännische Kontrollen der technischen Sicherungseinrichtungen des Klettersteiges (Seile, Brücken, Stahlfundamente, Holzelemente, Anschlagpunkte etc.) zu sorgen.
Der Eigentümer ist berechtigt, einzelne Klettersteige vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn es deren Zustand oder die aktuelle Situation erfordern, und die Besucher hierüber zu informieren.
Wenn der Klettersteig geschlossen ist, muss der Besitzer vor dem Betreten des Klettersteigs an einer sichtbaren Stelle ein Zutrittsverbotsschild anbringen.
§4 Grundsätze der sicheren Fortbewegung auf Klettersteigen
instufung der Schwierigkeit der gesicherten Klettersteigrouten A, B, C, D, E, F:
A – leicht gesicherter Klettersteig – III. UIAA
B – mittelschwerer gesicherter Klettersteig – IV. UIAA
C – schwieriger gesicherter Klettersteig – IV. UIAA
D – sehr schwieriger gesicherter Klettersteig – V. UIAA
E – extrem schwieriger gesicherter Klettersteig – VI. UIAA
F – sehr extrem schwieriger gesicherter Klettersteig, der nur für Sportkletterer bestimmt ist
Verwenden Sie beim Begehen von Klettersteigen die vorgeschriebene zertifizierte Klettersteigausrüstung: Kletterhelm, Klettergurt, Höhensicherungsgerät mit Karabiner.
Überprüfen Sie Ihre Ausrüstung immer sorgfältig, bevor Sie sich auf den Klettersteig begeben.
Klettern Sie niemals alleine.
Die Klettersteige sind Einbahnstraßen, das Begehen in Gegenrichtung ist nur im Notfall erlaubt.
Verlassen Sie niemals die Route des Klettersteigs und des Sicherungsseils.
Auf Klettersteigen 1,5 m Abstand zu anderen Kletterern halten und nicht überholen.
Vor dem Klettern müssen Sie Ihre Fähigkeiten (sowie Ihre Gesundheit) berücksichtigen. Anfänger sollten mit einfacheren Routen beginnen und den Schwierigkeitsgrad schrittweise steigern.
Passen Sie besser auf, wenn die Klettersteige nass, vereist oder verschneit sind. Dadurch erhöht sich der Schwierigkeitsgrad einzelner Klettersteige.
Besteigen Sie den Klettersteig nicht bei drohendem Sturm. Informieren Sie sich über alle Fluchtwege der Klettersteige und verlassen Sie die Route bei schlechtem Wetter frühzeitig.
Beim Verschieben müssen Sie immer mit zwei Karabinern gesichert werden.
Schiebe die Karabiner beim Klettern am Seil entlang und behalte sie immer im Blick.
Beim Karabinerwechsel immer mit einem Karabiner am Sicherungsseil sichern.
Wenn Sie sich dem Sicherheitsanker nähern, stellen Sie sich stabil auf die Stufen, schnappen Sie dann einen Karabiner über dem Anker, dann den anderen Karabiner (nie beide gleichzeitig) und halten Sie sich dann am Anker fest.
Überprüfen Sie sorgfältig den Verschluss des Karabinerverschlusses.
Wenn sich der Kletterer vertikal entlang des Stahlseils bewegt, halten Sie zwischen den Kletterern einen Abstand von zwei Feldern (min. 4 m), damit sich die Kletterer bei einem Sturz nicht gegenseitig verletzen.
Bei horizontaler (horizontaler) Bewegung gilt das Prinzip eines Kletterers pro Feld zwischen Sicherungsankern.
Der erfahrenere Kletterer klettert zuerst, damit er den Neuling unter ihm gut von oben kontrollieren und ihm rechtzeitig Hilfe leisten kann.
Bleiben Sie beim Ausweichen immer gesichert.
Halten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit einen angemessenen Abstand zu Kletterern, die sich nicht an die Regeln halten.
Wenn Sie einen Sicherheitsgurt haben, verwenden Sie ihn nur, wenn Sie sich ausruhen, und vergessen Sie nicht, ihn beim Klettern zu lösen.
Beim Klettern mit kleineren Kindern empfehlen wir die Verwendung eines Ganzkörpergurts und eines zusätzlichen Sicherungsseils. Das Betreten des Klettersteiges mit Kindern ist nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Erwachsenen gestattet.
Für Kinder mit einer Körpergröße unter 1,3 m empfehlen wir den Einstieg in den Klettersteig nicht. Es besteht die Gefahr, dass sie die Sicherungselemente des Klettersteigs (Seile und Tragegurte) nicht erreichen und im ausgesetzten Gelände stecken bleiben.
Beachten Sie beim Bewegen auf Seilbrücken und im Seilnetz die vorgeschriebene zulässige Höchstlast technischer Geräte und die vom Klettersteigbesitzer angegebene maximal zulässige Personenzahl.
§5 Schlussbestimmungen
Besucher der Klettersteige auf der Driekyňská skala müssen sich vor dem Betreten der Klettersteige unter folgender Adresse mit der Betriebs- und Besucherordnung vertraut machen:
Wenden Sie sich an den UIMLA-Bergführer: +421 905 487 060, www.tvojsprievodca
Klettersteigset-Verleih: Infocentrum Slovenská Ľupča, Námestie SNP 12, +421 903 162 908, www.geoparkbb.sk